Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die meisten Betriebe sind verpflichtet.
Die wenigsten wissen es.
Die GB Psych ist seit 2013 ausdrücklich gesetzliche Pflicht. Mit 1A-Arbeitgeber erledigen Sie das unkompliziert und rechtssicher, als Add-on Ihrer Mitarbeiterbefragung oder als eigenständige Lösung.
01 · Pflicht und Haftung
Was das Gesetz von Ihnen verlangt.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten systematisch zu beurteilen und dabei ausdrücklich auch psychische Belastungen zu berücksichtigen.
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung an fachkundige Personen delegiert. Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall persönlich.
Eine ordnungsgemäß durchgeführte GB Psych zeigt außerdem, wo Ihre Mitarbeitenden tatsächlich unter Druck stehen, und gibt Ihnen die Grundlage, gezielt gegenzusteuern, bevor Ausfälle entstehen.
02 · Psychische Belastung in Zahlen
Warum die GB Psych mehr ist als ein Pflicht-Dokument.
Wer die GB Psych nicht dokumentiert, haftet persönlich.
Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft drohen Bußgelder und im Schadensfall die persönliche Haftung des Inhabers. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) gilt für Betriebe jeder Größe und Branche, seit 1996, verschärft 2013. Kein Betrieb ist ausgenommen.
Mit 1A Arbeitgeber erledigen Sie die GB Psych unkompliziert und rechtssicher, ohne großen Aufwand.
03 · Was Sie bekommen
Rechtssicherheit und echte Erkenntnisse.
Eine vollständige, nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung, die einer Prüfung standhält.
Sie sehen konkret, wo psychische Belastungen entstehen und wo Sie ansetzen müssen.
Als Add-on läuft die GB Psych vollständig innerhalb der 1A Arbeitgeberbefragung.
Entwickelt und zertifiziert gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes.
04 · Zwei Wege, ein Ergebnis
Ob als Teil der Befragung oder als eigenständige Lösung.
Beide Varianten liefern eine rechtssichere Dokumentation und echte Erkenntnisse über Belastungen im Betrieb.
Die GB Psych ist bereits in der wissenschaftlich zertifizierten Mitarbeiterbefragung integriert. Kein Mehraufwand, keine zweite Befragung.
Sie brauchen nur die Gefährdungsbeurteilung, ohne die vollständige Mitarbeiterbefragung? Die GB Psych ist auch als eigenständiges Produkt verfügbar.