Ratgeber · GB Psych
GB Psych Pflicht: Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, kurz GB Psych, ist seit 2013 gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Viele Handwerksbetriebe haben sie bis heute nicht umgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, psychische Belastungen bei der Arbeit in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Die Pflicht gilt seit der Novellierung 2013, ohne Ausnahme für Branche oder Betriebsgröße.
Was die GB Psych ist
Es geht nicht um eine psychologische Untersuchung einzelner Mitarbeitender. Geprüft wird, ob die Arbeitsbedingungen im Betrieb psychisch belastend wirken können. Das betrifft vier Bereiche:
- Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Schichtpläne, Aufgabenverteilung
- Arbeitsaufgaben: Komplexität, Handlungsspielraum, Monotonie
- Soziale Beziehungen: Führungsverhalten, Teamklima, Konflikte
- Arbeitsumgebung: Lärm, Hitze, Ergonomie am Arbeitsplatz
Psychische Belastungen in diesem Sinne sind keine Diagnosen. Sie beschreiben objektive Arbeitsbedingungen, die auf Menschen einwirken können. Ein Monteur, der täglich unter Zeitdruck Aufträge abarbeitet, arbeitet unter psychischer Belastung. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Tatsache, die dokumentiert werden muss.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Uneingeschränkt. Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, der mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigt. Ein Elektrobetrieb mit 8 Gesellen, ein Sanitärbetrieb mit 12 Leuten, eine Schreinerei mit 5 Mitarbeitenden. Alle sind betroffen.
Ein Großteil der kleinen und mittleren Betriebe hat die GB Psych noch nicht dokumentiert. Das schützt nicht vor einer Prüfung. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren zunehmend aktiv, besonders nach Arbeitsunfällen oder bei Auffälligkeiten im Krankenstand.
Was bei einer Prüfung ohne Dokumentation passiert
Liegt bei einer Betriebsprüfung keine GB Psych vor, kann die Berufsgenossenschaft Auflagen erteilen und Fristen setzen. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder. Kommt es zu einem Arbeitsausfall, bei dem psychische Belastung eine Rolle spielt, und liegt keine GB Psych vor, haftet der Inhaber persönlich.
Wer das Verfahren in Ruhe durchführt, spart sich den Stress unter Zeitdruck und erfüllt eine Pflicht, die dem eigenen Betrieb nützt.
Was eine ordentliche Dokumentation enthält
Eine GB Psych ist kein Formular, das man ausfüllt und abheftet. Sie ist ein Prozess mit vier Schritten: Ermitteln der Belastungen, Beurteilen der Gefährdung, Maßnahmen festlegen, Wirksamkeit prüfen. Dieser Prozess muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
Wer die GB Psych mit einer strukturierten Mitarbeiterbefragung durchführt, hat den Vorteil, dass die Belastungen direkt aus der Belegschaft heraus ermittelt werden. Das ist methodisch sauber, akzeptiert von den Berufsgenossenschaften und liefert gleichzeitig handlungsrelevante Ergebnisse.
Zusammenhang mit der Mitarbeiterbefragung
Die GB Psych muss nicht aufwendig sein. Eine strukturierte anonyme Mitarbeiterbefragung, die die relevanten Bereiche abdeckt, kann gleichzeitig als Instrument zur Erfüllung der GB Psych dienen, wenn sie wissenschaftlich fundiert und ordentlich dokumentiert ist.
Ein Betrieb, der eine zertifizierte Mitarbeiterbefragung durchführt, bekommt ehrliche Rückmeldung seiner Belegschaft, erfüllt seine gesetzliche Pflicht und hat eine nachvollziehbare Dokumentation für eventuelle Prüfungen. Der Aufwand ist einmal, der Nutzen mehrfach.
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